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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Gefahr beseitigen vs. Absperren | 10 Beiträge | ||
| Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 654094 | ||
| Datum | 14.11.2010 20:14 MSG-Nr: [ 654094 ] | 5210 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Florian Fastner a) was muss ich beim Absperren beachten (reicht Flatterband?) Kommt drauf an. Bei einer Absturzgefahr ist es üblich die Absperung so vorzunehmen dass diese auch eine dagegenstolpernde Person aufhält. Dann generell das Kinderproblem: Generell herrscht für Kinder in D Aufsichtspflicht nur für Kinder bis drei Jahre. Danach musst Du davon ausgehen das Kinder (fast) überall hinkommen und auch keine Verbotsschilder lesen können. Beispiel für so eine Aktion war ein tödlicher Unfall in Bawü, wo Kinder in das nur mit einfachen Geländer gesicherte Wasserrad geklettert sind und eines erfasst und getötet wurde. Die Gemeinde wurde da verknackt dass es kracht incl Strafen gegen zwei Funktionsträger persönlich. Da bewegst Du Dich imo immer in einer Grauzone. Geschrieben von Florian Fastner b) wer ist für das Entfernen der Gefahr verantwortlich? Eigentümer, Betreiber, Träger der Straßenverkehrslast- aber die Info über die Gefahr würde ich auch "rechtssicher" zustellen. Geschrieben von Florian Fastner c) wer haftet wenn doch etwas passiert? (Kind fällt innerhalb der Absperrung Dachziegel auf Kopf?) Ab Übergabe Eigentümer / Betreiber, aber das kann auf etwas hinauslaufen wo sich die Gerichte jahrelang rumprügeln wenn die Feuerwehr Erstmaßnahmen getroffen hat. Ich würde deshalb immer mit Zeugen formal übergeben und darauf aufmerksam machen, dass / wenn Restgefahren herrschen und dass man sich ab nun selber drum kümmern möge, da wir nur Erstmaßnahmen treffen und "nicht wirtschaftlich tätig werden" dürfen. Gruß aus dem Saarland Jo | ||||
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