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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Muss ich das wirklich??? | 88 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 653310 | ||
Datum | 09.11.2010 17:36 MSG-Nr: [ 653310 ] | 24733 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben Er ist Wehrersatzdienstleistender Nein. er ist von allen "Diensten", die im Wehrpflichtgesetz und im Zivildienstgesetz auftauchen, freigestellt. Er leistet Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr und hat sich darüber hinaus gegenüber dem Landrat zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet. Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben in der Funktion hat er in meinen Augen nunmal ein besonderes Unterordnungsverhältniss zu den Führungskräften. Ich kann nicht durch Deine Augen sehen. Aber von außen betrachtet ist er Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Seine Dienstpflichten richten sich demnach nach den landesrechtlichen Vorschriften (§27 ZSKG). Also hat er KEIN besonderes dienstliches Verhältnis zu den Führungskräften, er hat nur zusätzlich eine Verpflichtung gegenüber dem Landrat. Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben Finde es schon fragwürdig, dass man sich vom Bund wegstielt und dann sucht man sich die Rosinenveranstaltungen raus. Hier geht es gerade um das Gegenteil, nämlich dass man bei Veranstaltungen, die vermeintlich eher unbeliebt sind (keine Ahnung, ob das dort so ist), erstmal doe "Freigestellten" verdonnert, weil man die in dem falschen Glauben hält, sie müssten grundsätzlich mehr machen als der stinknormale FW-Angehörige bzw. könnten sich weniger wehren. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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