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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Muss ich das wirklich??? | 88 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8K., Volkmarsen / Hessen | 652898 | ||
Datum | 07.11.2010 19:40 MSG-Nr: [ 652898 ] | 32628 x gelesen | ||
Moin alle zusammen, ich habe eine Frage zu meinen Pflichten als Freigestellter, nun steht bald der Volkstrauertag vor der Tür und die Bereitschaft meiner Kameraden daran teilzunehmen ist durchaus gering. Nun meint die Wehrleitung das wenn er das will die Freigestellten dahin gehen MÜSSEN als PFLICHTVERANSTALTUNG??? Darf der das??? Dann müsste ich ja auch bei allen "schönen" Verantaltungen zB BSD bei Konzerten ect. als erster gefragt werden ob ich da hin gehen kann oder sehe ich da was falsch??? | ||||
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