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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Vorstandswahlen in der Ortsfeuerwehr | 15 Beiträge | ||
| Autor | Fire8fig8hte8r N8., Bad Schwartau / Schleswig-Holstein | 650521 | ||
| Datum | 23.10.2010 23:56 MSG-Nr: [ 650521 ] | 7307 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan Von einem solchen Kameraden (einer anderen Feuerwehr) war in Bad Schwartau aber aus meiner Sicht nicht die Rede. Also wenn man als aktives Mitglied aufgenommen ist, stehen einem alle Rechte und Pflichten offen. Alles andere ist für mich Diskriminierung, Landrecht oder so. Stimmt Jan, ich sprach von einem Mitglied das seit dem Eintritt in die Wehr nicht innerhalb der Stadtgrenze wohnt und das seit über 25 Jahren aktiv am Einsatzgeschehen teilnimmt. Die Inhalte der von mir geschriebenen Beiträge oder Kommentare geben ausschliesslich meine persönliche Meinung wieder. Sollte es zu den Inhalten Fragen oder gar Beschwerden geben, so bitte ich um Benachrichtigung. | ||||
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