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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 650479 | ||
Datum | 23.10.2010 20:35 MSG-Nr: [ 650479 ] | 8881 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Aus meiner Sicht ist der Knackpunkt, dass man unabhängig von der Einschaltdauer des Horns, an der Kreuzung """abwarten""" muss, bis alle Verkehrsteilnehmer das Sonderrechtsfahrzeug und dessen Absicht bemerkt haben. Genau. Und dann bemerken, dass ein Teil des Querverkehr wieder anfährt, weil das SoSi fahrzeug ja doch nicht über die Kreuzung fahren will. | ||||
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