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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 650459 | ||
Datum | 23.10.2010 19:20 MSG-Nr: [ 650459 ] | 8966 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky Und auch wenn man vielleicht für diese Unfälle nicht persönlich bezahlen muss, Das ist ja eigentlich nur die halbe Wahrheit. Bußgelder, Geldstrafen oder gar Haftstrafen übernimmt der Dienstherr allgemein eher ungern. Cool bleiben kann der Bedienstete also nur bei echten Bagatellsachen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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