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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Böswillige Alarmierung | 9 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 648162 | ||
Datum | 07.10.2010 10:57 MSG-Nr: [ 648162 ] | 5517 x gelesen | ||
Hallo Kameraden wie schnell oder langsam wird bei euch z.B. eine böswillige Alarmierung verfolgt bzw. wie lang dauert es im Schnitt bis zur Aufklärung und ggf. Verurteilung? Hintergrund: Wir wurden am 01.01. diesen Jahres gegen 07:50 Uhr alarmiert weil bei Leitstelle per Handy Anruf eingegangen ist,Brandmeldung im Dorfgemeinschaftshaus,Meldende Person gab aber seinen Namen nicht an, Telefonnummer ist aber doch bei Leitstelle sichtbar und kann nachverfolgt werden. War m.E. kein dummer Jugenstreich denn von gewissen Alter an dürfte man wissen was man bewirkt wenn man Notruf wählt. Das Ganze ist dann auch offiziell mit Anzeige über Dienstweg Polizei gelaufen, leider bis heute keine Kenntnis was da rausgekommen ist. Danke schon mal für eure Antworten! mkG Lars | ||||
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