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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Zuschuss für Führerschein Klasse C | 17 Beiträge | ||
| Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 647210 | ||
| Datum | 30.09.2010 13:47 MSG-Nr: [ 647210 ] | 3907 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thomas Klee Einfach die Kosten für den Führerschein übernehmen und der Kamerad(in) verpflichtet sich für X Jahre zum Dienst in der Feuerwehr. Als ein "Gentlemen’s Agreement" oder als vertragliche Vereinbarung? Bei einem Vertrag fehlt jede Rechtsgrundlage. Auch die oft genannte "private Nutzung" (Nebenjob) sollte dank BKrFQG (tolle Abkürzung für Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) nicht mehr wirklich ziehen. Als gemeinsame Vereinbarung nach dem Motto "Wir vertrauen auf dich als Einsatzkraft und geben Geld für dich aus. Bitte erkläre dich bereit für X-Jahre weiter Dienst zu tun......" halte ich hingegen für gut! Und das ohne Geldrückzahlungsklausel. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
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