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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BaWü: Aufgabenerledigung Leitstelle für den Landkreis? | 1 Beitrag | ||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 647011 | ||
Datum | 29.09.2010 11:03 MSG-Nr: [ 647011 ] | 2780 x gelesen | ||
Die Leitstellenlandschaft in Baden-Württemberg sieht oftmals so aus, dass die Aufgabenerledigung des Landkreises eine entsprechende Leitstelle (auch integriert für den FW-Teil) zu betreiben, durch eine Gemeinde erledigt wird. Dies ist laut Feuerwehrgesetz Ba-Wü durchaus möglich und auch gewollt. Mich würde interessieren in wie weit die Landkreise trotz Aufgabenübertragung versuchen, hier in der Leitstelle durch Anweisungen oder sonstwie Einfluss auf interne Abläufe zu nehmen. Ebenso wäre von Interesse, wie in einer solchen Konstellation (Aufgabenübertragung) die Abläufe mit den Feuerwehren , z.B. über AAO´s , FMS Codierungen etc. geregelt ist. Geht dies über den Landkreis oder direkt zur Leitstelle? Aufgrund des bestehenden Spannungsverhältnisses muss ich diesen Artikel leider anonym verfassen. Gruss | ||||
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