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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaLagerungen im 1.ten Rettungsweg(Treppenhaus) Ba-Wü3 Beiträge
AutorKlau8s S8., München / Bayern646632
Datum27.09.2010 08:37      MSG-Nr: [ 646632 ]4281 x gelesen
Infos:
  • 27.09.10 Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)

  • Eine Frage an die VB-ler in Baden -Württemberg:
    Ich bräuchte eure Hilfe:
    Gibt es in Ba-Wü einen Paragraphen,Verordnung, Richtlinie usw. über Lagerungen im 1.ten Rettungsweg Treppenhaus , sei es Einschränkung des Rettungsweges oder brennbare Lagerungen im Treppenhaus, analog zur VVB ( Verordnung zur Verhütung von Bränden) in Bayern?

    Vielen Dank im Voraus

    Klaus Schiller


    "NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher"

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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     27.09.2010 08:37 ., München
     27.09.2010 16:34 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
     27.09.2010 16:39 ., München

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