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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Rettungsdienstgesetz Niedersachsen | 2 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 644533 | ||
Datum | 15.09.2010 13:05 MSG-Nr: [ 644533 ] | 2726 x gelesen | ||
Hallo allerseits! In einem youtube-Video aus einer ZDF-Sendung wird von einer Novellierung des Rettungsdienstgesetz NDS berichtet. Kurzzusammenfassung: - Krankenwagen zukünftig nur noch mit einer Person besetzt - Ausstattung drastisch reduzieren [gezeigtes Material dürfte EN1789 TypA sein] Bei Youtube eingestellt in 2008. Gefunden hab ich einen Gesetzesentwurf von 2006: Hier, S. 4, 12.b), ist jedoch von zwei Personen die Rede. (Erstmals wird hier übrigens mindestens die Qualifikation des Beifahrers in NDS auf ein übliches Maß angehoben) Das Rettungsdienstgesetz NDS vom 01.10.2007 spricht auch von zwei Personen: §10 Rettungsdienstgesetz NDS Unabhängig jetzt, wie es zu dem ZDF-Beitrag kam: Wurde die Reduzierung auf eine Person im qualifzierten Krankentransport jemals in NDS diskutiert? | ||||
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