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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAufgaben der FW, nach Landesgesetz; war: Feuerwehr als Ladearbeiter4 Beiträge
AutorStef8fen8 H.8, Esens / Niedersachsen643486
Datum06.09.2010 23:05      MSG-Nr: [ 643486 ]2084 x gelesen

Also im Brandschutzbedarfsplan der örtlichen Feuerwehr steht:

2.2.1 Originäre Aufgaben
Die Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Gemeinde. Folgende
Aufgaben werden in der Regel von der Feuerwehr wahrgenommen:
􀂃 Bekämpfung von Schadenfeuer
􀂃 Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen. Unter Hilfeleistung
ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben
auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die
vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann.
􀂃 Mitwirkung von Brandschutz – oder ABC-Einheiten im Zivilschutz
􀂃 Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften (Sonderbauverordnung)
􀂃 Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten
Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie die Möglichkeit der
Selbsthilfe
􀂃 Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen
􀂃 Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse
sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte
􀂃 Aus- und Fortbildung, Übungen, Durchführung der Grundausbildung, Erprobung
der Leistungsfähigkeit durch Übungen
6
I. Allgemeiner Teil
___________________________________________________________________
2.2.2 Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben
Neben den zuvor genannten originären Aufgaben wird eine Vielzahl von weiteren
zusätzlichen Aufgaben von der Feuerwehr wahrgenommen:
• Dienstleistungen für die jeweils zuständigen Straßenbaulastträger:
Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen
Aufstellen von Absperrungen
Beseitigung von Verkehrshindernissen
• Technische Hilfeleistung für Dritte auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis, z.B. Sicherungsmaßnahmen
durch Einsetzen von Notverglasungen, Gestellungen von
Fahrzeugen und Geräten der Feuerwehr, Beseitigung von Gefahrenquellen auf
Privatgrundstücken, z.B. nach Zerstörung durch Dritte: Entfernen von Dachziegeln,
Mauerstücken, usw.
• Dienstleistungen für die Polizei, z.B. Ausleuchten von Einsatzstellen
• Gestellung von Fahrzeugen und Geräten
• Leichenbergung
• Bereich abwehrender Brandschutz, z.B. Überprüfung von Löschwasserentnahmestellen,
Kontrolle von Hydranten, Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr,
Funktionskontrolle von Brandmeldeanlagen
• Bereich Aus- und Fortbildung
• Überwachung / Wartung und Pflege der eigenen Fahrzeuge und Geräte
• Atemschutzwerkstatt
• Desinfektion
• Ordnungsdienste bei öffentlichen Veranstaltungen
• Sportveranstaltungen, Musikfeste, Schützenfeste, Heimatfeste
• Begleitung bei Umzügen
• Sicherheitsdienste bei Feuerwerken und Osterfeuern
• Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen)
• Leistungsnachweise (Wettkämpfe)


Gruß
Steffen



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 05.09.2010 23:39 Dani7el 7S., Preetz Feuerwehr als Ladearbeiter - war: Feuerwehrfrau gekündigt ...
 06.09.2010 21:21 ., Dortmund
 06.09.2010 23:05 Stef7fen7 H.7, Esens
 06.09.2010 23:14 Chri7sti7an 7F., Wernau
 07.09.2010 11:03 Stef7an 7B., Alpen/Aachen

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