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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Erdung eines NSA im Fahrzeug | 24 Beiträge | ||
Autor | Hans8 F.8, München / Bayern | 640404 | ||
Datum | 17.08.2010 18:36 MSG-Nr: [ 640404 ] | 19024 x gelesen | ||
Ein tragbarer Stromerzeuger muss nicht, egal ob im Fahrzeug untergebracht oder im Gelände stehend, geerdet werden. Er verfügt über die Schutzeinrichtung Potentialausgleich mit Schutztrennung. Die Erdung MUSS nur durchgeführt werden wenn der Stromerzeuger zum Betrieb in Verbindung mit Explosionsgeschützten Geräten verwendet wird. Z. B. Umfüllpumpen usw. beim Gefahrstoffeinsatz. Um hier die elektrostatische Aufladung des aufgebauten Systemes sicher abzuleiten muss am Stromerzeuger der Erdundgsstab oder vergleichbares gesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings auch die elektrisch leitende Verbindung aller anderen Bauteile des Fördersystemes untereinander. | ||||
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