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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterflurhydranten - Kennzeichnung bei Verstoß gegen Norm laut DVGW | 19 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 639583 | ||
Datum | 12.08.2010 10:46 MSG-Nr: [ 639583 ] | 15560 x gelesen | ||
Hallo eine Frage an alle die mir dies beantworten können , evtl. haben wir ja einen Wasserwerker unter uns oder Feuerwehren die ähnliches Problem betrifft und da ggf. schon Erfahrungen haben. Wenn Unterflurhydranten, welche als Löschwasserentnahmestelle vorgesehen sind(roter Rand am Kennzeichnungsschild) ,die Abgabemengen laut DVGW-Arbeitsblatt nicht erfordern, MÜSSEN diese dann anders oder überhaupt noch gekennzeichnet werden bzw. muss dann die rote Umrandung definitiv weg, weil ja in dem Moment irreführend - es ist nicht mit der Wassermenge zu rechnen die eigentlich erreicht werden soll? Gibts da irgendwelche Vorschriften bzw.rechtliche Grundlagen für die Kennzeichnung die das ausdrücklich so vorschreiben? Danke schon mal für eure Antworten! MkG Lars | ||||
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