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Vorbeugender Brandschutz
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaBeleidigung nach Einsatzfahrt10 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)639245
Datum10.08.2010 13:49      MSG-Nr: [ 639245 ]4051 x gelesen

Holla,
der Ton macht die Musik. Wenn das Zitat im Zeitungsbericht so richtig ist, dann ist die Anzeige durchaus gerechtfertigt. Vielleicht hat aber auch die betreffende Wehr, die den anonymen Schreiber wohl justament und final bei der Verrichtung der alljährlich einmaligen Verrichtung seiner ehelichen Pflichten gestört hat, ihn nicht sofort von der juristischen Richtigkeit ihres Blinken und Blasens informiert, weil Geschrieben von § 38 StVO Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden ... oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Dann hätte dies Herr und Frau Staatsbürger sicher verstanden und sich die abfälligen Zeilen (und die Anzeige) gespart.

Andererseits sollte so manchen ein Brief mit dem gleichen Sinn aber geeigneterer Wortwahl auch hellhörig und nachdenklich machen. (Natürlich nicht die Foranten, in deren Wehr alles stets zur vollsten Korrektheit abläuft)

Insofern würde ich aus leidvoller mehrfacher Erfahrung das Geschrieben von Sebastian KruppWir müssen eben auf dieser Welt mit ziemlich vielen Idioten leben, wenn man das einfach akzeptiert und sie ignoriert wo es nur geht lebt es sich leichter. Auch im Ehrenamt.
auch so unterstreichen können:
Wir müssen eben auf dieser Welt mit ziemlich vielen Idioten leben, auch im Ehrenamt. Wenn man das einfach akzeptiert und sie ignoriert wo es nur geht lebt es sich leichter.

Manche glauben nämlich wirklich, dass sobald die Hupe geht, sie immer und zu jeder Zeit mit voller Musik fahren müssen, weil sie ja sonst nicht ihren kindlichen Spieltrieb ausleben können "die Feuerwehr" sind.
Beispiele gibt es dererlei gar viele:
- Ölspuren, die schon einen halben Tag auf der Straße vor sich hin gammeln und die Feuerwehr alarmiert wird, wenn der Straßenbaulastträger Feierabend oder Wochenende hat. (ausgenommen die Ölspuren, die ein soeben auslaufender 36.000 l - Tankzug zu machen beginnt)
- umgewehte Steckerlasbäume, die seit einer halben Stunde einen asphaltierten Feldweg eine Dorfverbindungsstraße blockieren
- die 14. Einheit aus dem gegenüberliegenden Landkreiseck, die Austauschatemschutzträger zum Gefahrgutunfall liefert bei dem sie in ca. 3 Stunden oder gar nicht eingesetzt werden, und der dann auf der Anfahrt bereits mehrere wieder abrückende Einheiten entgegen kommen
- Leichenilluminationen, bei denen der mit Blaulicht und Musik angerückte Löschzug noch eine halbe Stunde in der Kälte auf die Kollegen vom Kriminaldauerdienst wartet
- Entfernen unschöner Überreste, nachdem jemand Stunden zuvor "etwas Zug abbekommen hat"
- Seit mehreren Stunden entlaufene Spaziergänger
- Vögel, die mitm Ehering im Schneefanggitter hängen geblieben sind (manche hängen damit ein Leben lang an ihrer Alten fest, da kommt keiner mit Blaulicht und Musik und hilft ihnen!)
...

Herr und Frau Staatsbürger hat in der Regel keinen FME odewr Scanner und weiß somit nicht, ob des Nächtens und des Tages Geschrieben von § 38 StVO höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten., oder ob es sich um abrechenbare Gefälligkeiten Amtshilfen wie oben beispielhaft genannt handelt.
Wenn Herr und Frau Staatsbürger tagnächtlich die wilden Horden durch die Stadt brausen sieht/hört/erlebt, die sich fast unter Gewaltanwendung den Weg zum Stiefelballett bahnen, und dann von den "Heldentaten" in der Zeitung liest oder beim Metzger hört "naja, war ja blos a Ästla", dann kann man den einen oder anderen Ärger nachvollziehen.

In froher Erwartung der Antworten "wenn ich nicht mehr zu jedem Furz mit Blaulicht fahren darf, dann trete ich zurück", analog zu den massenhaften Threads "wenn ich nicht mein neues (tagsüber unter- oder unbesetztes) LF bekomme, dann trete ich zurück",

ein nicht so blaulichtgeiler
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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