News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nachalarmierung RD: Wem 'gehört' bis dahin ein Verletzter? | 7 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 636190 | ||
Datum | 26.07.2010 10:34 MSG-Nr: [ 636190 ] | 2270 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias Ott Somit kannst du Sie, insbesondere wenn der Patient zustimmt, nicht an der Ausübung derselben hindern. Auch bei einem Schockzustand des Patienten? Die Zustimmung also in einem Zustand der vermutlich beschränkten Geschäftsfähigkeit erfolgte. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|