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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNachalarmierung RD: Wem 'gehört' bis dahin ein Verletzter?7 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.636170
Datum26.07.2010 09:34      MSG-Nr: [ 636170 ]4192 x gelesen

Moin,
zuerst einmal die Situation geschildert: Letzte Woche wurden wir zu einem Einsatz "Tierrettung aus Dinkel (Anm.: Fluß)". Ein Hund hatte den Ausflug ins kühle Naß gesucht, kam aber, auch nach mehrfachen versuchen der Besitzerin, nicht mehr wieder ans Ufer zurück. Nach einer Stunde entschloßen sich Anwohner die Feuerwehr zu alarmieren. Das Tier war über zwölf Jahre alt und hatte erste Erschöpfungsanzeichen.

Wir dann ausgerückt mit zwölf Mann drei Fahrzeugen und RTB. Vor Ort angekommen hatte nun schon eine couragierte Spaziergängerin den Hund gerettet. Sie ist in den Fluß gestiegen und hat den Hund am Halsband raus gezogen. Soweit so gut.

Nun war aber die Besitzerin des Hundes mit der gesamten Situation doch etwas überfordert. Erst mal die Angst um ihr Tier, dann kommen wir um die Ecke und der ein oder andere "gute Ratschlag" von Gaffern kam dann auch noch. Auf jeden Fall brach sie zusammen. Aus einer Tierrettung wurde dann eine Erstversorgung. Natürlich wurde umgehend der RTW nachgefordert.

Patientin mit weißer Gesichtsfarbe und kaltem Schweiß auf der Haut. Für uns als Schockzustand zu erkennen. Wir (teils SAN ABC, jedoch nichts höheres) kümmern uns entsprechend um die Patientin. Da kommt dann eine Dame um die Ecke, die sich als Heilpraktikerin vorstellt und drei Fläschchen (ähnlich wie die für Minzöl) in der Hand hat.

Anscheinend kennt die Patientin auch die Dame. Inzwischen hyperventiliert die Patientin, hat also auch das Gefühl der Atemnot. In der Situation verabreichte die Heilpraktikerin drei Tropfen (IIRC) "Anakryt" (google war nicht mein Freund). Anscheinend ein homöopathisches Mittel für Schockzustände.

Ich war mit bei der Patientin und habe mich vorab auch mit der Heilpraktikerin unterhalten, was sie den vorhätte. Schlußendlich habe ich sie aber nicht an der Gabe gehindert. Die Patientin hatte zwar ihre Zustimmung gegeben. Aber in der Situation hätte man ihr auch ein Schaufel Sand als Allheilmittel anbieten können. Sie hätte es genommen. Inzwischen war auch der Rettungsdienst eingetroffen. Sie konnte die Besitzerin des Hundes stabilisieren. Ein Transport ins Krankenhaus war nicht erforderlich.

Nun stellt sich mir die Frage: Hätte man eine Gabe des Tropfen verhindern müssen? Für Heilpraktiker gibt es ja bestimmte Voraussetzungen, jedoch war es für mich nichtärztliches Personal.
- Hätte ich sie hindern müssen? (Geschäftsführung ohne Auftrag i.S.d Patientin §677 BGB ff.)
- Stellt die Gabe eine Körperverletzung dar, wenn ich untersagt hätte?
- Welche Status haben Heilpraktiker? Mehr als reguläre FA (max. SAN ABC) da fachkundig?

Grundsätzlich haben wir jetzt nicht die große Welle gemacht, da Unsicherheit über den Status einer Heilprakterin herrschte und zweitens der Konflikt vor der Patientin ausgetragen worden wäre. Verweis der Einsatzstelle wäre nur mit eigenen Zwangsmitteln möglich gewesen, da Polizei nicht vor Ort.

Danke schon einmal für eure Beiträge.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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 26.07.2010 09:34 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.07.2010 10:14 Matt7hia7s O7., Waldems
 26.07.2010 10:34 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.07.2010 10:37 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 26.07.2010 10:44 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.07.2010 12:49 Simo7n S7., Sievershausen/Lehrte
 26.07.2010 13:02 Matt7hia7s O7., Waldems

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