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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | aktueller Stand PSA beim VU | 4 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8O., Kaarst / NRW | 634475 | ||
Datum | 18.07.2010 17:14 MSG-Nr: [ 634475 ] | 5399 x gelesen | ||
Hallo zusammen, wir haben gerade im Zusammenhang mit einer TH-Übung nochmals die Frage aufgeworfen, welche PSA nun entgültig bei der Technischen Hilfeleistung Verkehrsunfall dazu gehört. Helm mit Gesichtsschutz (Visier) Jacke Handschuhe Hose Feuerwehrstiefel Für uns stellt sich nun die Frage auf, ob folgende Ausrüstungsteile überhaupt vorgeschrieben sind - und wenn ja wo das steht: (Anm.: Es handelt sich hier ums das Bundesland NRW) Augenschutz (Schutzbrille) Gehöhrschutz Mundschutz Bei der Auflistung kam vor allem beim Gesichts- und Augenschutz die markante Frage nach dem "Wo steht das bitte" auf. Ich habe schwach in Erinnerung dass Augen-, Gehör-, und Mundschutz eine Empfehlung war, aber kein rechtlichen Charakter hat. Wäre super wenn da mir einer weiterhelfen kann. Gruß Alexander | ||||
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