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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Übernahme in den gD nach B IV | 11 Beiträge | ||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 632756 | ||
Datum | 07.07.2010 19:56 MSG-Nr: [ 632756 ] | 7517 x gelesen | ||
Hallo Forum, folgende Frage kann ich -auch nach der Befragung von Google- nicht klären: Besteht für eine Kommune in NRW eine Verpflichtung, den Bediensteten des mD nach bestandenem B IV als Regelaufsteiger in den gD zu übernehmen? Oder besteht (theoretisch) die Möglichkeit, dass der Bedienstete nach der Prüfung mit seiner Besoldung im mD weiter arbeiten "muss" - Stichwort HSK, Beförderungsstau, usw. Herzlichen Dank für die Hilfe. | ||||
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