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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Verantwortung von Führungskräften (war: SA parallel zum SAV o.ä.) | 1 Beitrag | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 632501 | ||
Datum | 05.07.2010 22:35 MSG-Nr: [ 632501 ] | 2239 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch Nur kann es aber auch nicht der Weg sein das jede Führungskraft ohne Rücksicht auf Verluste vorgehen kann weil man alles ehrenamtlich macht. Davon spricht auch niemand. Es geht hier ja auch lediglich um die zivilrechtliche Haftung. Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es ohnehin keine Amtshaftung. Außerdem (nicht von mir, aber trotzdem gut *g*): Wenn etwas schief geht, muss sich der jeweilige Führer vor drei Instanzen verantworten: Dem Richter, dem Verletzten bzw. seinen Hinterbliebenen und dem eigenen Gewissen. Zusatz von mir: Aufzählung sortiert nach absteigender Möglichkeit, sich aus der Sache herauszureden... Wer nur deswegen das Leben seiner Kameraden nicht gefährdet, weil er hinterher ggf. zahlen muss, der ist IMNHSO ohnehin nicht als Führungskraft geeignet!! Wenn ich ehrenamtlich die Verantwortung übernehme muss ich auch ein Stück wie weit dafür grade stehen. Trotzdem sehe ich es auch nicht ein, dafür mehr finanzielles (Haftungs-) Risiko einzugehen als ein normaler Arbeitnehmer oder ein Beamter. Geschrieben von Florian Besch Stehe ich dann als Stadt hinter meinen Führern schliesse ich u.U. eine Diensthaftpflicht ab.. Die Logik verstehe ich nicht. Warum dann nicht gleich bei der Amtshaftung bleiben?! Gruß, Henning | ||||
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