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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Rückruf von Hanrath Feuerwehrstiefel Profi Plus, Profi, Spark und 865 | 37 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 632076 | ||
Datum | 02.07.2010 07:53 MSG-Nr: [ 632076 ] | 27215 x gelesen | ||
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Am 10. Februar 2009 hat die Bezirksregierung Köln gegenüber der Firma Hanrath Schuh GmbH einen ordnungsgemäßen und möglichst vollständigen Rückruf der seit dem 1. Januar 2003 verkauften Feuerwehrstiefel Profi Plus, Profi, Spark und 865 U angeordnet. Gegen diese Anordnung hat Hanrath Rechtsmittel eingelegt. Durch diesen juristischen Schritt wurde die angeordnete Rückrufaktion verzögert. Das Verwaltungsgericht Aachen hat nun für den 10. August 2010, ab 12 Uhr [Saal 2.012] vier Verhandlungstermine angesetzt. Da wird dann u.A. über diese Rückrufverfügung entschieden. Wenn das Verwaltungsgericht die Rechtmässigkeit dieser Verfügung bestätigt muss Hanrath alle Stiefel die im Zeitraum vom 01.01.2003 bis zum Erlass der Verfügung am 10. Februar 2010 verkauften Feuerwehrstiefel die von dieser Verfügung erfasst sind zurückrufen und beseitigen. Das Gericht befasst sich an diesem Tag mit vier Verfahren rund um die Hanrath Feuerwehrstiefel. Neben der Frage ob die Anordnung des Rückrufs rechtlich i.O. ist geht es in drei weiteren Verfahren um die Rechtmässigkeit von Zwangsgelder. Diese Zwangsgelder wurden von der zuständigen Behörde verhängt weil trotz Untersagungsverfügungen weiterhin Feuerwehrstiefel verkauft wurden. Neben zwei Zwangsgeldern die gegen Hanrath verhängt wurden muss das Gericht auch noch über die Rechtmässigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung gegenüber einem eBay-Händler entscheiden. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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