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Thema | Rechtslage (Brandschutzzuständigkeit), war: AAO zur Feuermeldung | 14 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 630855 |
Datum | 23.06.2010 21:01 MSG-Nr: [ 630855 ] | 5774 x gelesen |
Grundgesetz
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Grundgesetz
Technische Hilfeleistung
Basisstation (Digitalfunk)
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Rettungsdienst
1. Schnellangriffseinrichtung zur schnellen Wasserabgabe
2. Sachsen
Geschrieben von Gerhard BayerGeschrieben von Sven Keller
Zum Glück möchte ja eine Frau Merkel dieses perfide System, so wie es ist, erhalten.
... ich würde Dir raten das GG mal zu lesen - Du könnstet dann feststellen, dass die nichts mit "Frau Merkel" sondern mit der Grundstruktur unseres Staates zu tun hat. Hinsichlich der von Dir erwünschten Änderung der Grundstruktur und ob und wie man dazu kommen könnte wäre hier Art. 79 (u.a. Abs. 3) interessant ...
Du hast nur einen Bruchteil zitiert, was hier aber m.E. wesentlich ist:
der ganze Kontext zum einzigen daraus (letzten) von Dir zitierten Satz lautet:
Geschrieben von Sven KellerDas Problem hier ist/war m.M. nach, dass letztendlich die Dorffürsten selbst und eigenmächtig über ihre AAO entscheiden können/konnten und nicht selten Kirchturmdenken, persönliche Befindlichkeiten gegen umliegende Wehren etc. für die Gestaltung der AAO entscheidend waren/ oder noch sind.
Zum Glück möchte ja eine Frau Merkel dieses perfide System, so wie es ist, erhalten.
Das was Sven beschreibt, hat nun allerdings (mit Ausnahme der Stadtstaaten - und die sind hier nicht das Problem, da alle mit leistungsfähiger BF) nichts mit der Neugliederung der Länder (damit dem § 79 (3) GG, geschweige denn direkt mit "Frau Merkel"), sondern mit den Landesgesetzen zu Brandschutz, THL usw. zu tun.
Diese sind durch Gesetzgebungsverfahren der Länder autark und ohne Bundeseinfluß (!) regelbar - und könnten daher morgen schon ganz anders lauten, als im Prinzip "jede Gemeinde ist verantwortlich, einen leistungsfähigen BS sicherzustellen" (o.ä.). (Ginge auch durch entsprechende Änderungen zu Möglichkeiten wie Zusammenschlüsse/Zweckverbände auf Gemeindeebene, Fremdvergabemöglichkeiten (an WF oder Dritte/Vierte - vgl. Falck), Zuständigkeitsverlagerung auf Kreisebene (wie im RD und ganz vielen anderen Bereichen auch).)
Kommunale Neugliederungen (wie es aktuell durch Gebietsreformen z.B. in SA wieder auch gegen den Willen einiger Gemeinden gemacht wird, vgl. http://www.ad-hoc-news.de/b-hmer-gemeindegebietsreform-war-notwendig--/de/News/21412235, können weitere Änderungen bringen, ohne an der Grundlage der Gesetze was ändern zu müssen.
Dazu kommt, dass die Neugliederung der Länder auch immer mal wieder diskutiert wird - und bei einer der übernächsten Finanzkrisen bzw. bei weiteren Wanderungsbewegungen vermutlich unausweichlich bleiben werden...
Vgl. auch hier das Fazit: http://de.wikipedia.org/wiki/Neugliederung_des_Bundesgebietes
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 23.06.2010 20:45 |
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Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt AAO zur Feuermeldung (oder wo gibts sowas in 2010 noch) |
| 23.06.2010 21:01 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf | |