News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ärger in der Schule nach FW-Einsatz | 78 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8D., Egestorf / Niedersachsen | 629767 | ||
Datum | 15.06.2010 19:44 MSG-Nr: [ 629767 ] | 20421 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Ich würde aufgrund des Grundsatzes lex specialis derogat legi generali davon ausgehen, daß das Brandschutzgesetz vorrangig zu betrachten ist Ist so zu verneinen. Der o.g. Grundsatz regelt lediglich ob eine Norm vorrangig bzw. nachrangig anzuwenden ist. Bei diesem Normenkonflikt zwischen Schulgesetz und Brandschutzgesetz findet er keine Anwendung, beide kommen nebeneinander zur Anwendung. Ich würde gegen das Zeugnis Anfechtungswiderspruch erheben. Nach § 8a III Nr. 2 Nds.AGVwGO dürfte der ja hier noch möglich sein oder irre ich mich da? Vorher jedoch Rücksprache mit Samtgemeinde und Betrieb halten. Könnte ja auch sein, dass sich die Angelegenheit mit netten, kleinen Telefongesprächen zwischen Samtgemeinde und/oder Betrieb auf der einen Seite und der Berufsschule auf der anderen Seite erledigt... Obwohl ich den Sprung von 3 auf 5 nur aufgrund des einzelnen Tests auch sehr ungewöhnlich finde! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.599