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Thema | Wo sparen? | 101 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 628508 | ||
Datum | 08.06.2010 11:24 MSG-Nr: [ 628508 ] | 48554 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Jakob Theobald: Man schreibt einfach folgenden Paragraphen ins Branschutzgestz oder in die Brandschutzverordnung: In Niedersachsen z.B. gibt es zwar keine Hilfsfrist, hier steht im Brandschutzgesetz jedoch lediglich, daß die Kommunen eine "entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen" haben, die "für Ortsteile in Ortsfeuerwehren gegliedert werden soll". In der dazugehörigen Feuerwehrverordnung wird dieser Fall sogar erwähnt, da diese (einzige) Ortsfeuerwehr dann mindestens als eine Stützpunktfeuerwehr (Nds.) aufzustellen und auszurüsten ist. Analog wird es auch in den meisten anderen Ländern keineswegs die Verpflichtung geben, an jedem Weiher eine Feuerwehr zu unterhalten. Was manche Länder da mit Bestandsschutz gemacht haben, ich glaube in Bayern ist das der Fall, ist ein sehr spezielles Problem (das zudem von einer Kann-Regelung - politisch - auch nicht gelöst wird). Gruß Daniel | ||||
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