Mal eine allgemeinde Frage: es ist unumstritten, dass Abgase, insbesondere von Dieselmotoren nicht gerade gesundheitsförderns sind. Daher haben einige (insbesondere neue Gerätehäuser) entsprechende Absauganlagen eingebaut.
Nach der TRGS 554 sind diese geamäß 4.2.5 Abgasabsaugungen und raumlufttechnische Anlagen jährlich zu prüfen
(4) Abgasabsaugen und raumlufttechnische Anlagen sind einer jährlichen Prüfung zu unterziehen (§§ 3 und 10 Betriebssicherheitsverordnung). Auf die Berufsgenossenschaftlichen Regeln „Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen“ (BGR 121) [2] wird verwiesen.
Mal ungeachtet der immer wieder strittgen Frage, ob Freiwillige Wehren der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen:
Bei wem werden solche Anlagen, sofern vorhanden, regelmäßig gewartet?
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