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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Auschlußkriterium / Einstellungsuntersuchung Werkfeuerwehr | 3 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., München / Bayern | 625922 | ||
Datum | 18.05.2010 21:01 MSG-Nr: [ 625922 ] | 6374 x gelesen | ||
Hallo Kameraden, Habe eine für mich sehr sehr wichtige Frage.... Aufgrund eines unverschuldeten Motorradunfalles habe im linken Großzehengrundgelenk Athrose. Aufgrund dieser Verletzung sagte der Amtsarzt einer BF schon, dass es mit dieser sehr schlecht für eine Verbeamtung aussieht (da ja hierfür harte Kriterien gelten) Habe aber soweit keine größeren Einschränkungen damit. Von meinem Hausarzt habe ich die G26.3 ohne Probleme bekommen. Nun würde ich euch gerne fragen ob ihr wisst ob diese Verletzung ein Ausschlußkriterium für eine Hauptamltliche Werkfeuerwehr sind? Oder (hab ich nämlich gehört) das in vielen Werkfeuerwehren rein das bestehen der G26.3 ausreicht und keine zusätzliche Einstellungsuntersuchung gemacht wird, wie ist das bei euch bzw. welche Erfahrungen habt ihr? Wie sehen bei euch Einstellungsuntersuchungen aus bzw. wie genau wird bei diesen ins Detail gegangen? (So streng wie bei einer BF?) Über eine Antwort von euch würde ich mich sehr freuen und bedanke mich jetzt schon dafür!! Ich hoffe sehr auf positve Antworten, weil es so ziemlich mein größter Wunsch ist!! Vielen Dank und schöne Grüße Tom | ||||
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