News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Petition: Kostenerstattung bei RD-Einsätzen ohne Transport ins KH | 8 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Freigericht-Somborn / Hessen | 625188 | ||
Datum | 13.05.2010 15:14 MSG-Nr: [ 625188 ] | 4271 x gelesen | ||
Hallo Forum, auf der Petitionsseite des deutschen Bundestages https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=11044 läuft derzeit folgende Petition: Zitatanfang: Text der Petition Die gesetzlichen Krankenkassen sollen Einsätze des Rettungsdienstes auch dann bezahlen, wenn der Patient/die Patientin nicht zu einem Krankenhaus transportiert wird. Begründung Nach § 60 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (Gesetzliche Krankenkassen) sind die Krankenkassen verpflichtet, Fahrkosten zu tragen, wenn der Transport eines Patienten zur ärztlichen Behandlung oder von dort zurück medizinisch notwendig ist. Das Bundessozialgericht hat daraus in seinem Urteil B 1 KR 38/07 R vom 06.11.2008 geschlossen, dass die Krankenkasse gar nichts zahlen muss, wenn wenn der Rettungsdienst lediglich beim Patienten tätig wird, ohne ihn jedoch zu einer ärztlichen Behandlung zu transportieren. Der Rettungsdienst muß diese Kosten dann dem Patienten selbst in Rechnung stellen. Dabei ist nach der Behandlung durch den Rettungsdienst oft gar kein Transport mehr notwendig. Z. B. genügt bei Diabetikern mit Unterzuckerung oft eine Gabe von Glukose, ohne diese Gabe kann der Patient jedoch in Lebensgefahr geraten. Ähnliches gilt auch für Sturz- und Schnittverletzungen: Der Laie kann of nicht einschätzen, wie schwer die Verletzung wirklich ist (Gehirnerschütterung?) und ruft lieber den Rettungsdienst, der stellt dann fest, das eine Abdeckung der Wunde ausreicht. Warum sollte man den Patienten dann noch zum Krankenhaus fahren und so weitere Kosten erzeugen, fragen sich Patienten und Rettungsdienst. Tatsache ist aber, dass die Krankenkasse die Einsatzkosten nicht zahlt, wenn der Patient nicht transportiert wird. Zitatende. Da es die meisten von uns als Versicherte bzw. Patienten und viele Kollegen im RD beruflich betreffen kann, habe ich die Petition hier mal eingestellt. Ich persönlich habe sie gezeichnet weil ich der Meinung bin das es sich hier um eine Leistung handelt die die GKV bezahlen sollte / müsste. Wer gleicher Meinung ist den würde ich bitten sich der Petition anzuschließen.;-) MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder. Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|