News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | 7,49-Tonner, war: Verrücktester Feuerwehr-Einsatz des Jahres (?) | 3 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 621973 | ||
Datum | 20.04.2010 23:28 MSG-Nr: [ 621973 ] | 4126 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Michael Roleff > 7.495 kg zGGEs ist total off topic, aber da du diese Zahl unfassbar oft und beinahe passioniert verwendest, trifft es jetzt halt dich... ;o) Zitat aus §6 Fahrerlaubnisverordnung: Klasse C1: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg [...] Ich weiß nicht, wer den "7,49-Tonner" oder dessen Steigerung, den "7.495-kg-Wagen", erfunden hat, aber fahrerlaubnisrechtlich sollten die ganzen Karren ein zGG von 7.500 kg eingetragen haben. Siehe oben, "nicht mehr als". Der 7,5-Tonner kann also mit C1 gefahren werden. Kennt da jemand historische Gründe? War das mal anders? Widersprechen irgendwelche anderen Rechtsgrundlagen einer Eintragung der glatten 7.500 kg? Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.136