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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | 7,49-Tonner, war: Verrücktester Feuerwehr-Einsatz des Jahres (?) | 3 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 621973 | ||
| Datum | 20.04.2010 23:28 MSG-Nr: [ 621973 ] | 4132 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Michael Roleff > 7.495 kg zGGEs ist total off topic, aber da du diese Zahl unfassbar oft und beinahe passioniert verwendest, trifft es jetzt halt dich... ;o) Zitat aus §6 Fahrerlaubnisverordnung: Klasse C1: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg [...] Ich weiß nicht, wer den "7,49-Tonner" oder dessen Steigerung, den "7.495-kg-Wagen", erfunden hat, aber fahrerlaubnisrechtlich sollten die ganzen Karren ein zGG von 7.500 kg eingetragen haben. Siehe oben, "nicht mehr als". Der 7,5-Tonner kann also mit C1 gefahren werden. Kennt da jemand historische Gründe? War das mal anders? Widersprechen irgendwelche anderen Rechtsgrundlagen einer Eintragung der glatten 7.500 kg? Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | ||||
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