Hallo Paul
Im Allgemeinen stellt die jeweilige BF nur die Laufbahngruppe ein, die auch ausgeschrieben wird. Wenn also A7 ausgeschrieben wird, wird auch A7 eingestellt. Dabei ist es zunächst gleichgültig, ob du vorher A7, A8 oder A9 warst. So habe ich es erlebt und bekomme ich auch mit. Besonders interessant ist der Wechsel von einem kommunalen Arbeitgeber zum Land oder Bund. Bei einem Wechsel von einem kommunalem Arbeitgeber zu einem kommunalem Arbeitgeber hast du als Beamter 3 oder 4 Monate noch die Möglichkeit in deine alte Tätigkeit bei deinem alten Arbeitgeber unter Wiederherstellung der Besoldungsgruppe zurück zukehren. Bei einem Wechsel von einer Kommune zum Land (LFS oder MI) oder zum Bund (BW-Feuerwehr) ist diese Regelung hinfällig. Dann kannst Du Dich nur erneut bei der ehemaligen BF bewerben, durchläufst den Einstellungstest und erhälst den ausgeschriebenen A7-Posten.
Die Dienstjahre werden auch nicht angerechnet.
Die Krankenversicherung hängt davon ab, ob die BF noch die freie Heilfürsorge (z.B. BF Braunschweig) hat. Dann brauchst du dich nicht selbst versichern.
Gruß
Bernd
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