Geschrieben von Rafael BirkleIst eine Drehleiter taktisch oder rechtlich Pflicht? Habe ich als Bürger das Recht auf eine Drehleiter?
In userer Bauornung steht dazu: Bei Gebäuden geringer Höhe darf der zweite Rettungsweg eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. Bei Gebäuden mittlerer Höhe darf der zweite Rettungsweg eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte, wie Hubrettungsfahrzeuge, verfügt.
Für mich liest sich das so, das du Gebäude mitltlerer Höhe nur errichten darfst wenn die Feuerwehr das entsprechende Gerät hat, andernfalls ist bautechnisch ein zweiter Rettungsweg vorzusehen. Es gibt nicht den Umkehrschluss das wenn ich ein Gebäude m.H. habe, die Feuerwehr sich eine DL kaufen muss.
Überigens besteht in den Bauordnungen seit jeher ein Gegensatz zwischen vertikalen und horizontalen Rettungswegen. Wärend vertial immer vom zweiten Rettungsweg die Rolle ist so ist das bei den horizontalen Rettungswegen nicht vorgeschrieben in der BauO steht sogarBeide Rettungswege dürfen innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.
Kriminell wird es bei Gebäuden wo der Fußboden des obersten Geschoß so bei knapp unter 7m ist und du mit der 3-teiligen Steckleiter schon nicht mehr hinkommst. Hier sollte wenigstens eine Schiebleiter vorhanden sein. Schaut euch mal um wo die auf dem Land wirklich vorhanden ist. Bei uns gibt es solche Gebäude und die einzige Schiebleiter ist auf einem Katsch.-LF verlastet, welchen einmal im Jahr 1 Woche zur Durchsicht ist. Das nennt man dann wohl Gottvertrauen.
Gruß Ralf
www.ffw-drebkau.de
Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos)
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