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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Doppelmitgliedschaft als Einsatzkraft | 14 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 618472 | ||
Datum | 07.04.2010 18:32 MSG-Nr: [ 618472 ] | 5651 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Schrobbach Auch auf die Gefahr hin das ich dieses Thema schon einmal gebracht habe, oder aber zumindest bringen wollte Du vielleicht nicht aber gib mal "Doppelmitgliedschaft in die Suche ein, da hast du jede menge Lesestoff. ;-) Geschrieben von Michael Schrobbach Gibt es da eine einheitliche Regelung??? Na für uns in Brandenburg gibt es da die Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF da steht: §1 (6) Die ehrenamtliche Tätigkeit eines aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in einer privaten Hilfsorganisation oder dem Technischen Hilfswerk bedarf der vorherigen Zustimmung des Trägers. Ich persönlich hätte da Bauchschmerzen und würde ihn/sie zumindest nicht in der Sollstärke führen, aber bei uns gibts ja im Umkreis von 10 km kein THW o. SEG :-) Gruß www.ffw-drebkau.de Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos) | ||||
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