Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Reifen und Geländeauslegung, war Single/Zwilling usw. | 44 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 616816 |
Datum | 30.03.2010 19:20 MSG-Nr: [ 616816 ] | 14229 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian KruppDort geht es um Vertragsangelegenheiten, Geld (nicht (nur) Steuergeld, sondern Firmenfinanzen), Ruf und Mitbewerber.
Die Hersteller sind eben in einem Dilemma. Sind sie ehrlich, bekommen sie im Zweifel den Auftrag nicht. Denn wenn ein Hersteller sagt "wer hat sich den den Unsinn ausgedacht, so einen Schrott verkaufe ich Euch nicht", dann wird er nicht sehr lang am Markt bestehen. Und wenn Du Dich mit dem einen oder anderen Mitarbeiter eines Herstellers gemütlich unter 4 Augen unterhältst bekommst Du ganz viele Beispiele zu solchen Fällen genannt, wo sich der Vertrieb auf die Zunge beißen muß, um nichts falsches gegenüber dem Kunden zu sagen.
Also wird ein Hersteller alles das liefern, was der Kunde will und was im Rahmen der Physik und des Rechtsrahmens zulässig ist.
Und wenn irgend jemand in die Ausschreibungsunterlagen bestimmte Reifen rein geschrieben hat, dann wird der sich dabei was gedacht haben. Und wenn der die Reifengröße nur ausgewürfelt hat, dann wüßte ich als Vorgesetzter ganz spontan, wie ich alleine durch Gehaltseinsparung in den Folgejahren ein Teil des Geldes wieder rein bekommen kann...
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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