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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Notarzteinsatzprotokoll zum Mitnehmen | 14 Beiträge | ||
Autor | Jan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein | 616172 | ||
Datum | 27.03.2010 08:40 MSG-Nr: [ 616172 ] | 7541 x gelesen | ||
Hallo, folgende Situation: Notarzteinsatz. Notarzt dokumentiert den Einsatzverlauf wie üblich auf DIVI-Protokoll mit z. B. zwei Durchschlägen. 1. Das Original geht mit Patienten in die Klinik. 2. Durchschlag in die Dokumentationsablage der Rettungs- bzw. Notarztwache. 3. Durchschlag geht in die Abrechnungsstelle und wird dort abgelegt. Steht dem Notarzt ein eigener Durchschlag (oder eine Fotokopie) zur Mitnahme nach Hause und somit privaten Ablage zu? In Schleswig-Holstein wird für solche Vorgehensweise von mir dafür keine ausreichende Rechtsgrundlage gesehen bzw. der Datenschutz lässt sowas aus meiner Sicht überhaupt nicht zu. Wie sieht das im Rest der Republik aus und gibt es evtl. dafür -positve- Rechtsgrundlage? Gruß Jan | ||||
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