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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bestätigung gesicherte LöWa-Versorgung beim Bauantrag | 28 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Halle / Sachsen-Anhalt | 616000 | ||
Datum | 25.03.2010 22:00 MSG-Nr: [ 616000 ] | 10682 x gelesen | ||
Hallo, in den meisten Ländern ist es Aufgabe der Gemeinde und diese muss dann acuh bestätigen, das eine ausreichenden Menge vorhanden ist. Sie KANN sich dazu einen Versorger beauftragen (und auch bezahlen) oder selbst für Lscöhwasser sorgen. Bei einem EFH kann ich mir schlecht einen Notwednigkeit vorstellen, wenn das Gebäude im B-Plangebiet liegt MUSS der Grundschutz gewährleistet sein. Wenn normaler Bauwerk dann NICHT unterschreiben, in Sonderfällen in Absprache mit dem zuständigen Fachamt. Grüße Stefan | ||||
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