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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | AU-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge Wo ist es geregelt? | 16 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 612673 | ||
Datum | 04.03.2010 22:15 MSG-Nr: [ 612673 ] | 10413 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von jürgen schmitz Die sog. Abgasuntersuchung (AU) wird - zumindest in RLP regelmäßig duchgeführt. Aber nur bis zum 31.12.2009 Seit dem 01.01.2010 ist die AU (incl. aller Rechtsgrundlagen) entfallen und die Untersuchung von Motormanagement und Abgasanlage (UMA) ist Teil der Hauptuntersuchung. Sie ist in allen Bundesländern (ausser Bayern...) auch jeweils zusammen mit der Hauptuntersuchung durchzuführen. In Bayern gilt nun für die Gültigkeit des UMA-Nachweises die bisherige AU-Frist von 8 Jahren, und zwar auch für Fahrzeuge ohne abweichende HU-Frist (jedenfalls verstehe ich die Tabelle so). Gruß, Henning P.S.: Eine AU-Pflicht für Anhänger hat es nie gegeben. | ||||
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