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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Absicherung (oder Teilnahme) an Karnevalsumzügen mit Feuerwehr melden | 13 Beiträge | ||
Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 608942 | ||
Datum | 11.02.2010 12:37 MSG-Nr: [ 608942 ] | 5329 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Dennis Edner Dann ja, fraglich nur wenn das Fahrzeug als Teilnehmer im Zug mit fährt, wie ich erst angenommen hatte. Weil das ist bestimmt keine Tätigkeit für die das Fahrzeug eigentlich gedacht ist Das wäre dann ja Öffentlichkeitsarbeit und sollte doch kein Prblem darstellen, oder? Gruß, Mitja Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich! | ||||
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