News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Absicherung (oder Teilnahme) an Karnevalsumzügen mit Feuerwehr melden | 13 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 608934 | ||
Datum | 11.02.2010 11:55 MSG-Nr: [ 608934 ] | 5622 x gelesen | ||
Geschrieben von Tom Schneider warum sollte das die Versicherung interessieren? Wenn es eine Absicherung und damit Dann ja, fraglich nur wenn das Fahrzeug als Teilnehmer im Zug mit fährt, wie ich erst angenommen hatte. Weil das ist bestimmt keine Tätigkeit für die das Fahrzeug eigentlich gedacht ist mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|