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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Luftbrücke und die Konsequenzen... | 19 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, Aspach / Baden-Württemberg | 608627 | ||
Datum | 09.02.2010 12:41 MSG-Nr: [ 608627 ] | 5015 x gelesen | ||
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Hallo, bin gerade etwas neugierig geworden. Das verlinkte Merkblatt enthält konkrete Ausagen Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist grundsätzlich bzw. regelmäßigaber keinerlei rechtliche Grundlagen. Wo, wie und weshalb ist das festgeschrieben und wie kommt eine IHK (berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts) dazu so etwas zu fordern? Ist hier eine zugewiesenen staatlichen Aufgabe massgebend oder kommt hier eher die Interessenvertretung der Mitglieder zum tragen? Bin einfach mal neugierig! Gruß Michael Und noch was zum Nachdenken: "Die Erfahrung ist ein strenger Lehrmeister, sie prüft uns bevor sie uns lehrt" Vernon Sanders Law Ich hoffe, dass keiner von Euch die Erfahrung macht schlecht belehrt worden zu sein. | ||||
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