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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Namensrecht 'Feuerwehr' | 18 Beiträge | ||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 607848 | ||
Datum | 05.02.2010 22:13 MSG-Nr: [ 607848 ] | 9900 x gelesen | ||
Hallo, ich möchte bitte aus persönlichen Gründen nur anonym posten. Ich habe follgende Frage: Inwie fern darf ein Feuerwehrmitglied den Namen seiner Feuerwehr z.b. auf etwas drucken lassen (z.B. T-Shirt). Welche Namensrechte gibt es bei der Kobination "Feuerwehr" + "Name der Stadt"; z.B. Feuerwehr Musterstadt? Darf man diese Kombination so benutzen oder muss man dafür eine Erlaubnis für: a) "Feuerwehr" vom Kommandanten b) "Name der Stadt" von der Gemeinde bekommen? Mit kameradschaftlichen Gruß | ||||
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