1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hi,
Geschrieben von Stefan Rauist es erlaubt, eine Privatperson zum Fahren eines Löschfahrzeuges heranzuziehen?
Wenn man sich diese Frage in der Realität (öfter) stellen muss ist gewaltig etwas schief gelaufen. In einem Einzelfall kommt es auf so viele Einzelheiten an, dass man diese Frage kaum pauschal beantworten kann, da doch ein sehr beträchtliches Risiko besteht, wenn jemand einen LKW, den er nicht kennt - wohlmöglich auch noch unter Sonderrechten - zur Einsatzstelle fährt. Es dürfte daher als weitere Voraussetzung für die Heranziehung erforderlich sein, dass die Feuerwehr die Beseitigung der Gefahr nicht selber zeitnah erledigen kann, d.h. dies durch Nachalarmierung bzw. anderer ggf. weiter entfernter Wehren nicht möglich ist, ein entsprechendes Fahrzeug zur Einsatzstelle zu schicken. Außerdem muss die Heranziehung verhältnismäßig sein, was schon problematisch sein dürfte. Wir reden ja nicht davon, jemanden zum Sandsackschleppen heranzuziehen sondern hochkomplexe Verkehrssituationen mit einem unbekannten Fahrzeug zu meistern, mit denen manchmal erfahrene Alarmfahrer überfordert sind.
Geschrieben von Stefan Raujemand aus der Nachbarschaft, von dem man 100% weiß das er die nötigen Führerscheinklassen besitzt.
Dann entfällt das Problem der Strafbarkeit aufgrund fehlender Führerscheinklassen. Dennoch bleibt das Problem, was bereits aufgeworfen wurde, dass man dann ein Einsatzfahrzeug zur Einsatzstelle fährt und anschließend keine Maschinisten vor Ort hat.
Geschrieben von Stefan Rauemand von der Straße der auf nachfrage angibt, die entsprechenden Klassen zu haben.
Wäre mir das Risiko zu groß. Es gibt bestimmt jemanden, der dies behauptet, nur um einmal ein Feuerwehrfahrzeug zu fahren. Und dann?
Geschrieben von Stefan RauUnd was ist, wenn man ein FF Mitglied mit dabei hat, was den entsprechenden Führerschein besitzt, aber noch kein Maschinist ist und auch keine Einweisung auf dem Fahrzeug hat. Der Führerschein wurde ca. 1/2 Jahr vorher gemacht.
Die Einweisungen haben ihren Sinn und Zweck und gehen weit über das hinaus, was letztlich eine "zivile" FAhrerlaubnis lehrt. Strafrechtlich kein Problem, aber je nach Dienstanweisung der Feuerwehr ein disziplinarrechtliches. M.E. Immer noch besser, als einen Zivillisten von der Straße zu holen.
Geschrieben von Stefan RauWie sieht es dann aus wenn was passiert?
Schlecht, gerade wenn mit Sonderrechten gefahren wurde. Hier ist das Verschulden des Fahrers bei einer Haftungsquote zu berücksichtigen, was erheblich sein dürfte, wenn er keine Erfahrung mit diesem Fahrzeug hatte und dann auch noch mit Sonderrechten gefahren ist.
Geschrieben von Stefan RauZahlt die Versicherung was?
Was meinst du genau? Die Stadt/Gemeinde, die Selbstversicherer ist muss in jedem Fall entsprechend der Haftungsquote den Schaden des Unfallgegners zahlen.
Geschrieben von Stefan Rau was? Oder hätte man sich einfach melden müssen das man nicht ausrücken kann.
Das dürfte m.E. unabhängig vom juristischen das sinnvollste sein. Man ist meist nur halb so wichtig wie man denkt. Einzige Ausnahme würde ich in Betracht ziehen, wenn sie z.B. die einzige DL im Umkreis von x km bist und dann auch nur ohne Sonderrechte. Nur dann muss die auch jemand bedienen können, wenn sie vor Ort ist...
Geschrieben von Stefan RauDesweiteren wer hat dann die Verantwortung wenn etwas passiert? Der Gruppenführer, der die Person rangezogen hat, oder der Maschinist der gar keiner ist.
So oder so der Fahrer, egal ob Maschinist oder Zivilist und sicher auch der Gruppenführer, der die Person herangezogen hat.
Also am besten Finger davon.
Gruß
Katja
"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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