Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Privatperson zum Fahren eines Einsatzfahrzeugs heranziehen? | 28 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 605921 |
Datum | 29.01.2010 14:06 MSG-Nr: [ 605921 ] | 6580 x gelesen |
Hilfsorganisation
Moin,
ob das die Versicherung verlangt kann ich nicht sagen, fakt ist aber, dass in nahezu allen größeren Betrieben und zumindest in den Feuerwehren und HiOrg die ich kenne ein Fahrzeug nur dann bewegt werden darf, wenn der Fahrer darauf eingewiesen ist. Zudem erfolgen jährlich Unterweisungen zum Fahren mit Sondersignal und der Führerschein wird regelmäßig kontrolliert. I.d.R. erfolgen periodisch Untersuchungen nach G 25.
Zumindest aber ist ein Fahrzeug ja ein Betriebsmittel von dem bei nicht sachgemäßer Nutzung nicht unerhebliche Gefahren für den Nutzer, den Betrieb und die Allgemeinheit ausgehen. Man muss sich da also fragen, ob man so ein Gerät jemandem in die Hand gibt dessen Eignung / Befähigung man kaum beurteilen kann (vgl. BGV-A1 § 7).
Gruß, otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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