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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommandantenbschluss vs. Einsatzleiterbefehl | 30 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Dachau bei München / Bayern | 603732 | ||
Datum | 18.01.2010 23:27 MSG-Nr: [ 603732 ] | 10537 x gelesen | ||
Hallo Leute, folgender Sachverhalt würde mich interessieren (Bundesland Bayern). Mal angenommen der Kommandant erlässt etwas, z.B. dass ein Fahrzeug nur mit einer bestimmten Mindestbesatzung ausrücken darf. Die nicht weisungsbefugte Integrierte Leitstelle fordert aber auf mit weniger Besatzung zu fahren, welche Möglichkeiten habe ich dann als normaler Feuerwehrler/Gruppenführer? 1) ich fahre nicht und begründe dies mit dem Beschluss des Kommandanten 2) ich fahre weil es die Leitstelle sagt 3) ich frage beim Einsatzleiter nach und fahre nach dem er mich auffordert 4) ich frage beim Einsatzleiter nach, kläre ihn über den Sachverhalt auf und fahre wenn er mich auffordert. Im o.g. Beispiel ist der Einsatzleiter von einer fremden Feuerwehr. Mir geht es vor allem darum welchem Herren ich dienen muss? Meinem Kommandanten oder dem Einsatzleiter? Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!!! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog und hier gibts Feuerwehrstiefel Infos. | ||||
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