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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfall Werkstudent Lehrgänge (LFS) | 11 Beiträge | ||
Autor | Eric8 E.8, Püttlingen / Saarland | 602345 | ||
Datum | 10.01.2010 00:00 MSG-Nr: [ 602345 ] | 6452 x gelesen | ||
Hallo zusammen. Ich möchte an einem Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule Teilnehmen, der 2 Tage beanspruchen würde. Der Termin wäre in der Vorlesungsfreien Zeit. Nun ist es so, dass ich als Werkstudent angestellt bin und in meinem Arbeitsvertrag keine Mindeststundenanzahl festgelegt ist. Jedoch ist es mir möglich, während der Vorlesungsfreien Zeit maximal 38 Stunden pro Woche zu arbeiten. In wie weit kann dann der Verdienstausfall in Anspruch genommen werden? Darf er dabei überhaupt in Anspruch genommen werden? | ||||
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