Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | VG Berlin: Feuerwehrgebühren nach VU nicht immer zulässig | 8 Beiträge |
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 598711 |
Datum | 23.12.2009 22:10 MSG-Nr: [ 598711 ] | 3162 x gelesen |
Infos: | 23.12.09 Berlin: Feuerwehrgebühren nach Verkehrsunfällen nicht immer zulässig
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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hi,
Geschrieben von Markus Weberwie ist ein Urteilsspruch dieser Kammer zu werten?
Wie jedes Urteil eines erstinstanzlichen Gerichts. Bindungswirkung hat es für andere Gerichte keine, aber es ist in der Welt. Damit kann man sich auch diese Argumentation zu eigen machen und darauf verweisen, dass es ein Gericht gibt, dass das schon einmal so entschieden hat. Ggf. für dies zu einem gewissen Mitzieheffekt. Insoweit wird dieses Urteil sicher von den Gegnern der Feuerwehrgebühren in Gerichtsverfahren eingeführt und dann werden sich auch andere Gericht mit dem Urteil auseinandersetzen. Ob so ein Urteil dann zum Grundsatzurteil wird oder andere Gerichte entscheiden, dass sie es nicht überzeugend finden, muss man abwarten.
Geschrieben von Markus Weber
Wenn letzteres, dann dürften jetzt in vielen Amtsstuben die Schreibmaschinen klappern...
Gedanken machen sollte man sich. Ggf. führt so etwas auch zu einer Widerspruchsflut, wenn es in der Öffentlichkeit bekannt wird. Und dann muss man das erste Gerichtsverfahren vor dem eigenen VG abwarten. :-)
Gruß
Katja
"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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