Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Überladenes Feuerwehrfahrzeug - rechtliche Folgen? | 35 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 597965 |
Datum | 21.12.2009 18:27 MSG-Nr: [ 597965 ] | 10883 x gelesen |
Einsatzleitwagen
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Hallo,
Geschrieben von Markus ReichartIst zwar ein etwas anderer Tatbestand, aber bei uns im Landkreis vor kurzem so vorgekommen: ein fast nagelneuer ELW wurde sprichwörtlich "aus dem Verkehr gezogen" (sprich: per Anweisung des Landratsamtes wurde die weitere Nutzung untersagt), weil dieses Fahrzeug ohne Besatzung einige hundert Kilo (ca. 300 kg) mehr auf die Waage bringt als zugelassen (laut Kfz-Schein: 3,5 to).
Wenn dieser ELW gewogen ohne Besatzung schon ein "Übergewicht" von 300kg hat, kann das Problem wohl kaum an der Beladung liegen. Hier wurde dann wohl einfach so viel Ausstattung eingebaut, dass das Leergewicht des Fahrzeuges vermutlich keinerlei Reserve für Fahrer und Mitfahrer läßt ohne dass das Fahrzeug schon überladen ist (kommt jetzt noch drauf an, wie viele Sitzplätze da drin sind). Zur Fahrzeugzulassung bzw. Änderungsabnahme bei Zulassung als ELW sollte eigentlich auch eine Verwiegung des Fahrzeuges gehören. Dabei sollte sowas schon auffallen.
Gruß,
Michael
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