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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Überladenes Feuerwehrfahrzeug - rechtliche Folgen? | 35 Beiträge | ||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 597871 | ||
Datum | 21.12.2009 13:34 MSG-Nr: [ 597871 ] | 15163 x gelesen | ||
Hallo zusammen, entschuldigt bitte, dass ich dieses Thema anonym behandeln möchte. Aber ich möchte niemanden zu nahe treten bzw. gar jemanden belasten. Es geht um folgendes: Eine Freiwillige Feuerwehr in Bayern hat ein Löschgruppenfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen (lt. Fahrzeugpapiere). Da die Ausrüstungsgegenstände immer mehr werden und diese natürlich auch auf dem Fahrzeug verlastet werden müssen, wird leider nun bei vollbesetztem Fahrzeug das zulässige Gesamtgewicht mit ca. 8-10 % überschritten. Nun stelle ich mir folgende Fragen: 1. Wer haftet im Falle eines Unfalls? Kommandant, Gerätewart, Fahrer? 2. Muss jeder Maschinist davon in Kenntnis gesetzt sein? 3. Kann man sich weigern, das Fahrzeug zu fahren, da es überladen ist? 4. Gibt es Ausnahmen im Einsatzfall? 5. Ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn man nur den Führerschein der Klasse C1 bzw. alt 3 besitzt? 6. Wie sieht es aus, wenn man einen Führerschein der Klasse C bzw. 2 hat? 7. Welche Rechtsgrundlagen gibt es? Würde mich über soviel Informationen bzw. Hilfe wie nur möglich freuen :) Danke und kameradschaftliche Grüße | ||||
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