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RubrikSonstiges zurück
ThemaFührungskräfte ohne Ausbildung und UVV (war: nicht bestellter GF...)3 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW597399
Datum19.12.2009 00:44      MSG-Nr: [ 597399 ]3246 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Gerhard Bayer... passt m.E. für den Fall nicht, in diesem Absatz geht es um technische Ausbildungen (zum Bedienen von Gerätschaften - also dem Kerninhalt einer UVV).

Diese Einschränkung kann ich nicht erkennen.

Die UVV-Feuerwehren gilt gem. §1 nicht nur für Feuerwehreinrichtungen sondern ganz allgemein auch für den Feuerwehrdienst.

Möglicherweise haben die deutschen Feuerwehren aber auch ein grundsätzliches Problem damit, fehlende (Führungs-) Ausbildung als Unfallgefahr zu erkennen.

... Deine Ansicht würde im Übrigen die kommisarische Übertraung von Ämtern (wie in fast allen Bündesländern insbes. für Wahlämter vorgesehen) ad absurdum führen, da sich hier teilweise eine Leitungsfunktion per Gesetz/Verordnung zwangsweise ergibt wenn der Amtsträger (auch ohne passende Ausbildung - bzw. eine Stufe drunter) an der E-Stelle ist. Was gilt dann nicht: Gesetz oder UVV ?

Ist es etwa nicht absurd, dass jemand plötzlich durch eine Wahl die Befähigung für eine Tätigkeit bekommen soll, die er nicht gelernt hat?

(und wenn das funktioniert: warum gibt man dann so viel Geld für Lehrgänge aus?)

1.4 der FwDV2 ist da doch nur konsequent.

1.5 dann leider das (notwendige?) Zugeständnis an die Realität im Lande.

Da hier aber auch die Qualifikation der vorhergehenden Führungsfunktion vorhanden sein soll, greift diese Regelung IMO strenggenommen erst ab ZF (weil es unter dem GF keine weitere Führungsfunktion gibt). Es bleibt IMO auch ein Unterschied, ob jemand komplett ohne Führungsausbildung (nein, der Truppführer ist keine Führungsausbildung!) auch nur die niedrigste Führungsebene übernehmen soll, oder ob jemand mit vorhandener Führungsfunktion die nächsthöhere Führungsebene übernehmen soll.

... was machen wir übrigens, wenn zwei vollbesetzte LFs an einer E-Stelle aufschlagen und auf jedem nur genau ein GF sitzt. Keiner darf dann die Einsatzleitung wahrnehmen, weil das die Führung eines Zuges wäre - also ein ZF erforderlich (und wenn sich einer das erdreistet: wer führt dann seine Gruppe - da gibts es nur TFs?). Haben wir dann eine E-Stelle ohne Verantwortlichen wegen der UVV ? Der GMV sagt mir was anderes ...

Wenn das der Regelfall ist, sollte der GMV da hoffentlich nicht mit zufrieden sein sondern erkennen, dass der Träger der Feuerwehr da seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

Für den Einzelfall muss man eine Einzelfallentscheidung treffen.
Genauso wie für das einzelne Fahrzeug. Aber genau das hatte ich ja schon geschrieben.

Gruß,
Henning



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