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Thema | GF in NDS, VO usw. - war: nicht bestellter GF - war: Berufung / Best | 48 Beiträge |
Autor | Jasp8er 8S., Holzminden / NDS | 596677 |
Datum | 15.12.2009 17:14 MSG-Nr: [ 596677 ] | 15442 x gelesen |
Infos: | 16.12.09 Dienstgrad-VO (Nds.) 16.12.09 Mindeststärke-VO (Nds.)
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Oberbrandmeister /-in
Oberbrandmeister /-in
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Niedersachsen
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Niedersachsen
Niedersachsen
Ortsbrandmeister
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Niedersachsen
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo,
ich nehme das folgende mal zum Anlass die Situation in Niedersachsen mal näher zu beleuchten:
Geschrieben von Kai-Hendrick Probst
Streifen am Helm = Funktionskennzeichnung laut Stellenplan, also welche Funktion fülle ich in der Feuerwehr aus, z.B. GF, OBM, stellv. OBM etc.
Weste = GF im Einsatz
So klarer?
Geschrieben von Lars TiedemannDas paßt aber nicht zur niedersächsischen DVO, was da bei Euch praktiziert wird, wie ich hier auch geschrieben habe.
Da muss ich dir grundsätzlich rechtgeben, Lars. ABER ich frage mich, wie man es denn in Nds. schaffen soll, seine GF VO-konform einzusetzen.
Fakt ist, dass die von Kai erwähnte vorgehensweise in Nds. öfters anzutreffen ist.
Geschrieben von Lars TiedemannFunktionskennzeichung lt. "Stellenplan" (oder in Nds. Mindeststärkeverordnung) => Ärmelabzeichen (auf "Ausgehuniform") wie z.B. OrtsBM, Gemeinde-/StadtBM, JF-Wart, usw.
Funktionskennzeichung im Einsatz => Streifen am Helm
Steht da im §2, Absatz 1 und 2.
Ja, grundsätzlich richtig. Nur wie soll das praktisch gehen?
Ich halte das Ernennen von GF grundsätzlich für sinnvoll, ebenso dass erst dann die Helmkennzeichnung vergeben wird. Dankenswerterweise (Achtung Ironie) sieht die neue Feuerwehrorganisationsverordnung ja nur eine Personalreserve von 100 % vor. Man kann also pro Gruppe (bzw. Staffel oder selbstst. Trupp = takt. Einheit gem. §1 Abs. 3 FwOrgVO bzw. §1 Abs. 2 MVO) nach wie vor nur 2 GF ernennen.
Eine mir bekannte Schwerpunktwehr in Nds. besteht aus zwei Zügen zu je zwei Gruppen. D.h. 4 GF + 4 stv. GF = 8 Ein-Balken-Träger. Wenn diese FF nun alle ihre Fahrzeuge mit GF-Kennzeichnungsweste besetzen will und die Westen nur von Leuten mit Balken getragen werden soll, müssten alle GF 24/7 verfügbar sein, was ja logischerweise nicht geht.
Die Lösung sieht dann in der Realität so aus, wie Kai es beschreibt. Die Leute mit mind. GF-Quali. tragen die Weste, egal was für eine Helmkennzeichnung. Dies bezeichnest du als nicht VO-Konform, wenn ich dich richtig verstanden habe.
Welche Lösungen habe ich also?
a) Vorgehen wie in Kais Wehr oder meinem Beispiel. Damit wird die VO zumindest vordergründig eingehalten.
b) Ich erhöhe die Anzahl der Gruppen (genauer: takt. Einheiten) gem. §3 Abs. 3 FwOrgVO bzw. §2 Abs. 4 MVO. In meinem Beispiel hieße das, dass die Wehr nun nicht mehr 4 Gruppen hat, sondern jedes Fahrzeug eine eigene takt. Einheit wird, sodass ich z.B. 12 GF und 12 stv. GF ernennen kann. Damit habe ich sichergestellt, dass ich für jedes wichtige Fahrzeug immer einen ernannten GF (mit Balken am Helm ;) zur Verfügung habe. Ob das im Sinne der VO ist, dass die GF eine takt. Einheit (bis max. Gruppenstärke!) führen, für deren Führung sie nicht ernannt wurden, weiß ich nicht.
c) Ich erkenne, dass die VO nicht sinnvoll eingehalten werden kann und ernenne einfach so viele GF (natürlich nach Bestehen d. Lehrgangs), dass ich immer genügend ernannte GF für die Führung der takt. Einheiten zur Verfügung habe.
d) Ich erkenne, dass die VO nicht sinnvoll eingehalten werden kann und ernenne für jede notwendige takt. Einheit ausreichend GF, die nur für diese takt. Einheit eingesetzt werden dürfen, sodass immer mind. einer für jede takt. Einheit da ist. Realitätsbezug??
Gibt es noch weitere Lösungsmöglichkeiten der Problematik? Wie sieht es bei euch in Theorie und Praxis aus? (in NDS!)
Besteht die Problematik überhaupt so wie von mir dargestellt oder habe ich etwas maßgebliches übersehen?
Viele Grüße
Jasper
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| 15.12.2009 14:58 |
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Lars7 T.7, Oerel nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung |
| 15.12.2009 17:14 |
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Jasp7er 7S., Holzminden | |