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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Brandrauchmessungen bei Großbränden | 6 Beiträge | ||
Autor | Marc8o K8., Hohenlockstedt / Schleswig-Holstein | 596164 | ||
Datum | 11.12.2009 20:08 MSG-Nr: [ 596164 ] | 5964 x gelesen | ||
Moin, wie geht ihr bei Brandrauchmessungen bei Großbränden (sofern ihr die durchführt) vor? Da http://www.einsatzleiterhandbuch.org/ habe ich schon mal reingeschaut und mich auch mit unserem Fachberater beraten. Mögliches Vorgehen wäre dann wohl: 1. Leitsubstanzen festlegen Hauptleitsubstanzen: Chlorwasserstoff (Salzsäure), Cyanwasserstoff (Blausäure) und Kohlenmonoxid Ebenso entsteht wohl auch gerne Formaldehyd bei Verbrennungen und reizt dann die Atemwege, war auch mal Leitsubstanz nach VfdB. Messt ihr das auch noch? Könnte man die erste Messung also mit einem Simultantest Leitsubstanzen oder halt Set 1 abdecken. Wie macht ihr das? Habt ihr Alternativen zum Simultantest im Einsatz? Erweiterte Leitsubstanzen sind dann auch: Bei Bränden mit Baumwolle: Acrolein Bei Düngemittel: Ammoniak, ggf. auch Nitrose Gase und Chlorfreisetzung? Bei Natur- und Kunstfasern: Schwefeldioxid Bei Zelluloid: Stickstoffdioxid (Nitrose Gase) Bei Flurhaltige Kunststoffe (z.B. Teflon): Flurwasserstoff und bei Polyuretanhaltige Schaumstoffe auch Toluylendiisocyanate (TDI), obwohl viele Schaumstoffe inzwischen auch auf MDI Basis sind. Wie sieht es da eigentlich mit Querempfindlichkeiten aus? 2. Messung der Leitsubstanzen an der Austrittsstelle (Was ist da auffällig?) 3. Konzentrationsüberwachung der Leitsubstanzen die an der Austrittstelle "auffällig" waren durch Messfahrten und/oder den Einsatz von Messtrupps. Wie, bzw. Womit macht ihr da die Ausbreitungsschätzung? 4. Festlegung erweiterter Schutzmaßnahmen a) Für die Einsatzkräfte (z.B. PA oder Maske/Filter bei der Außenbrandbekämpfung, Hinweise zur Einsatzstellenhygiene und /oder Dekontamination b) Warnung der Bevölkerung (Absperrungen, Räumungen, Evakuierungen, Fenster / Türen schließen lassen usw.) 5. Dokumentation der Gefahrstoffnachweise und ggf. Probennahmen (Luft-, Gewässer-, Boden-, Wischproben usw.) möglichst in Abstimmung mit den entsprechenden Fachbehörden. 6. Entwarnung der Bevölkerung mit Hinweisen auf eine Querlüftung in den Wohnungen. Anmerkungen / Ergänzungen dazu? Beste Grüße Marco http://feuerwehr-lockstedter-lager.de http://lzg.kfv-steinburg.de/ | ||||
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