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Thema | Einsatz in der Berufsschule | 9 Beiträge |
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 593988 |
Datum | 27.11.2009 17:28 MSG-Nr: [ 593988 ] | 3902 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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Geschrieben von Alexander Weckereine gesetzliche Grundlage zur Freistellung gibt es für Schule/Berufsschule meines Wissens nach nicht.
Doch, in der Neufassung des BayFwG sind auch Schüler über 18 vom Unterricht freizustellen.
Allerdings:
Wie weit hast du von der BS zu deiner FF? Bei einer größeren Entfernung macht es kaum Sinn den Unterricht zu verlassen.
Bist du als Frischling in deiner FF wirklich sooo wichtig, dass du unbedingt die Schule verlassen musst? Falls ja, dürfte in deiner FF organisatorisch irgendwas schief laufen.
Gruß
Peter
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